Unsere Mandanten kommen aus den verschiedensten Bereichen.
Wir beraten vor allem
Darunter sind zahlreiche regionale Stadtwerke, Verkehrsunternehmen und kulturelle Einrichtungen.
Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (OFD Frankfurt/M. v. 9.11.2022 – S 2211 A – 12 – St 214).
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