MSC Schwarzer Albus GmbH

Kapitalertragsteueranmeldung

Kapitalertragsteueranmeldung

Eine Kapitalertragsteueranmeldung ist zu erstellen, wenn sich Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft die durch die Gesellschaft erzielten Gewinne ausschütten lassen möchten. Die Kapitalertragsteueranmeldung ist keine regelmäßige, jährliche Steuererklärung, sondern wird aufgrund einer Gewinnausschüttung notwendig. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters wird daher meistens als nicht notwendig erachtet bzw. auch einfach in manchen Momenten nicht bedacht.

Wir prüfen für Sie, in welcher Höhe eine Gewinnausschüttung erfolgen kann und ermitteln die an das Finanzamt abzuführende Kapitalertragsteuer. Die Vorbereitung eines unterschriftsreifen Beschlusses gehört hier ebenso zu unseren Aufgaben. Die Gewinnausschüttung und die abzuführende Kapitalertragsteuer wird in der Kapitalertragsteueranmeldung, welche dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist, deklariert.

E-Bilanz
Seit 2013 muss die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (sog. E-Bilanz). Ein Papierausdruck ist nicht mehr zulässig. Geregelt ist dies in § 5b EStG. Ziel ist es, eine schnellere Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung des Jahresabschlusses und der zugehörigen Steuererklärungen zu ermöglichen.

Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

mehr…

MSC Erfurt
MSC Schwarzer Albus GmbH
Semmelweisstraße 12
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 60025-0
Telefax: 0361 / 60025-55
post@msc-partner.de
MSC Erfurt 2
MSC Albus Metzner Partnerschaft mbB
Semmelweisstraße 12
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 60025-0
Telefax: 0361 / 60025-55
post@msc-partner.de
MSC Leipzig
MSC danat GmbH
Renoirstraße 33
04157 Leipzig
Telefon: 0341 / 3988873-0
Telefax: 0341 / 3988873-9
post@msc-partner.de
Nach oben