MSC Schwarzer Albus GmbH

Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Bei grenzüberschreitenden Geschäften können enorme Risiken entstehen. Sowohl bei „Inbound“- als auch bei „Outbound“-Investitionen sind bei der Strukturplanung für die steuerliche Belastung eines international agierenden Unternehmens unterschiedliche Steuersysteme und Steuersätze zu beachten. Diese strategische Planung ist komplex und erfordert die Zusammenarbeit von qualifizierten Beratern auf nationaler und internationaler Ebene. Um Risiken effektiv zu minimieren, haben wir für die internationale Steuerberatung und Steuergestaltung praxiserprobte Spezialisten.

Zu den Zielen sollte es gehören, die Chancen der unterschiedlichen Steuerrechtssysteme und der internationalen Aktivitäten zu identifizieren. Die Vermeidung der Doppelbesteuerungen ist dabei eines der erklärten Ziele. MSC berät von Erfurt aus Mandanten mit Gesellschaftern und Tochtergesellschaften in 18 europäischen und außereuropäischen Ländern, unter anderem aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Großbritannien, der Schweiz, Italien, Polen, Tschechien, Dänemark, Russland, USA und Kanada. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt Uwe Albus ist einer von zwei Thüringer Fachberatern für Internationales Steuerrecht. Unser Team verfügt über Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, Spanisch, Französisch und Russisch.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen und Implementierung von Verrechnungspreissystemen nach unserer „Thüringer Lösung“
  • Gründung von Betriebstätten im In- und Ausland
  • Gründung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland
  • Betreuung von Tochtergesellschaften und Betriebstätten in Deutschland für im Ausland tätige Mutterunternehmen und Konzerne
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen, insbesondere beim Einsatz von spezialisierten Auslandssachverhalts- Betriebsprüfern
  • Freistellungsanträge und Erstattungsanträge der deutschen Kapitalertragsteuer nach § 50d EStG
  • Freistellungsanträge und Erstattungsanträge der deutschen Abzugsteuer nach § 50a EStG
  • Unterstützung bei Vorsteuervergütungsverfahren
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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