MSC Schwarzer Albus GmbH

Industrie und gewerbliche Wirtschaft

Industrie und gewerbliche Wirtschaft

In Deutschland und in der Europäischen Union ist die Förderung des Unternehmertums ein elementarer Bestandteil der Beschäftigungspolitik. Ziel ist es, wirtschaftliche Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum voranzutreiben. Mit einer Beschäftigungsquote von ca. 60 Prozent und einer Exportquote von 40 Prozent ist das verarbeitende Gewerbe eine tragende Säule in der deutschen Wirtschaft. Gerade kleine und mittelständische, darunter zahlreiche eigentümergeführte Unternehmen spielen als Job- und Ausbildungsmotor und als Wertschöpfungsfaktor eine entscheidende Rolle. In Zeiten der Globalisierung gilt es auf internationalen Märkten aktiv und präsent zu sein, dabei den regionalen Markt aber nicht zu vernachlässigen. Damit Sie sich auf Ihre Schwerpunkte konzentrieren können, stehen wir Ihnen in handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und rechtlichen Bereichen zur Seite. Mit unserem fachübergreifenden Beratungsansatz und unserem Internationalen Know-how bieten wir Ihnen von der Buchführung und Bilanzierung bis zur Begleitung ins Ausland zur optimalen Außensteuergestaltung eine breitgefächerte Beratung an.

Inhabergeführte Unternehmen

In Deutschland gibt es mehr als drei Millionen privatwirtschaftliche Unternehmen, die den Grundstein unserer Marktwirtschaft legen.

Von der Gründung…

Sowohl für die Gründung als auch das Überleben eines Unternehmens ist der Aufbau einer funktionierenden Organisation von großer Bedeutung. Um die Anforderungen in der Startup-Phase oder des Geschäftsbetriebes eines bereits gegründeten Unternehmens bewältigten zu können, muss sich der Unternehmer kompetente und qualifizierte Berater an seine Seite holen. Wir helfen Ihnen dabei, sich im betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Dschungel auszukennen und entlasten Sie da, wo Sie sich auf Ihre Eigenschaft als Unternehmer konzentrieren müssen und wir Ihre Steuerberater sind.

…bis zur Nachfolge

Das eigene Lebenswerk in andere Hände geben? Diese Entscheidung muss jeder Unternehmer einmal treffen. Auch wenn man denkt, dass man noch lange nicht ins Rentneralter erreicht hat, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig an eine Nachfolge denken und diese betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich sorgfältig gestalten. Nur wenn bei der Nachfolgeregelung betriebswirtschaftlich, steuerrechtlich und rechtlich alles sicher geregelt ist, können Sie sich auf Ihren wohlverdienten Ruhestand freuen und Ihr Lebenswerk an einen Nachfolger übergeben. Auch in dieser teilweise schwierigen und emotional belastenden Zeit stehen wir Ihnen beratend zur Seite und sind teilweise sogar als „Familienberater“ tätig, wenn es zu Streitigkeiten untereinander kommt. Das Erbschaftssteuerrecht ist gerade sehr im Wandel. Wir behalten für Sie den Überblick und finden zusammen mit Ihnen und Ihrem Nachfolger eine gestalterische Lösung.

Mittelständische Unternehmen

Kleinere und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Europäischen Wirtschaft. In der Europäischen Union gibt es mehr als 23 Millionen KMU, die insgesamt 99 Prozent aller Unternehmen ausmachen und mehr als die Hälfte des Bruttoinlandproduktes und Arbeitsplätze generieren. Auch für Thüringen spielen kleinere und mittlere Unternehmen eine wesentliche Rolle für die Wirtschaft. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise und immer komplexeren Prozessen ist es für Unternehmer von hoher Bedeutung, neue Wettbewerbsstrategien zu entwickeln und sich einen Überblick über den Markt zu verschaffen. Wir sind seit 2002 als Wirtschaftsprüfungs- Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft in Thüringen auf dem Markt und wissen, wo es langgeht. Wir verstehen uns dabei als Ihr Rückgrat und stehen Ihnen mit unserem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten deutschlandweit und speziell in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei nicht nur in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Bereichen. Hinzukommen Unternehmensberatungen, die Planung und Umsetzung von Investitionen, wie auch die Optimierung von Organisationen und Unternehmensabläufen.

Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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