Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen zuverlässig und leicht erreichbar telefonisch oder per Mail für Ihre laufenden Anfragen zur Verfügung – ob es sich um fachliche Fragen zur Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbüchern von Fahrzeugen, Fahrrädern oder Poolfahrzeugen handelt oder um strukturelle Fragen wie die Wirtschaftlichkeit von geplanten Investitionen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch bei bewertungsrechtlichen Fragestellungen zur Seite, z.B. bei der Ermittlung des Werts von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach IDW S1 oder dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz.