MSC berät Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen in allen Bereichen des Verwaltungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts. Im Kommunalrecht bieten wir eine umfassende und integrierte rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung für Kommunen, kommunale Verbände, kommunale Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Im Bauplanungsrecht beraten wir bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, Baugenehmigungen und das Verhandeln öffentlich-rechtlicher Verträge. Im Wirtschaftsverwaltungsrecht beraten wir insbesondere bei Fragen der Subvention und Beihilfe.