Das Vergaberecht umfasst den gesamten Beschaffungsvorgang von öffentlichen Auftraggebern. MSC berät seine Mandanten von der Planung über die Ausschreibung, das Auswahlverfahren, die Vergabe, etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens durch Zuschlagserteilung. MSC bietet dabei öffentlichen Auftraggebern oder Bietern, eine hochspezialisierte und an praktischen Lösungen orientierte Beratung.