MSC Schwarzer Albus GmbH

Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Ein Insolvenzverfahren ist nicht nur ein Zeichen des Scheiterns eines Unternehmens, sondern auch immer die Chance für einen Neuanfang. MSC berät seine Mandanten insolvenzvermeidende als auch die insolvenzbegleitende Beratung, das Sicherheiten Management und alle Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren.

Schuldner beraten wir bei wirtschaftlichen Krisen und unterstützen sie bei der Sanierung ihres Unternehmens. Gläubiger berät MSC in der Insolvenz ihrer Schuldner insbesondere im Hinblick auf die Sicherung etwaiger Ansprüche, der Durchsetzung von Sicherheiten und der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters.

Schwerpunkte der Beratung von MSC sind dabei:

  • Beratung der Geschäftsführung des Schuldners im Hinblick auf die Vermeidung bzw. Reduktion von Haftungsrisiken
  • Beratung zur Vermeidung der Insolvenz des Unternehmens sowie zur Vermeidung der persönlichen Haftung und Strafbarkeit der Geschäftsführung
  • Beratung von Gläubigern bei der Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren, Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle, Geltendmachung und Durchsetzung von Sicherungsrechten
  • Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Vertragsgestaltungen im Hinblick auf die Vermeidung von insolvenzrechtlichen Risiken, rechtliche Begleitung der laufenden Vertragsbeziehungen in der Insolvenz bzw. im Insolvenzeröffnungsverfahren
  • rechtliche Beratung von Insolvenzverwaltern, Feststellung und gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Insolvenzmasse insbesondere im Hinblick auf Ansprüche bei Insolvenzanfechtung, Beratung im Hinblick auf arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Insolvenz
  • rechtliche Begleitung von Unternehmen bei Restrukturierungsmaßnahmen
  • Beratung bei Sanierung und Verkauf des Unternehmens in der Krise bzw. beim Erwerb des insolventen Unternehmens bzw. von Unternehmensteilen vom Insolvenzverwalter
  • Beratung bei der Vermeidung von Insolvenzgründen (z. B. durch Patronatserklärungen, Rangrücktritt, Forderungsverzicht, Stundungen, Kapitalschnitt)
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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