Durch eine qualitativ hochwertige Vertragsgestaltung lässt sich von Anfang an eine rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Finanzdienstleistern und Kunden vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, übernehmen wir die gerichtliche Vertretung der Interessen unserer Mandanten. MSC berät und vertritt regelmäßig mittelständische Kreditistitute in allen Fragen des Tagesgeschäftes als auch bei besonderen Fallkonstellationen. MSC tritt dabei entweder als „ausgelagerte Rechtsabteilung“ oder als Unterstützung der hauseigenen Juristen unserer Mandanten auf.