Im Bereich des Arbeitsrechts berät MSC seine Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst neben der laufenden Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch die Beratung bei Betriebsänderungen (Restrukturierungsmaßnahmen, Betriebsübergangs-und Transaktionsfragen) und alle Themen zum Tarifrecht. In Fragen des Arbeitsrechtes in der Insolvenz von Unternehmen umfasst die Rechtsberatung auch Besonderheiten des Insolvenzrechtes.