MSC Schwarzer Albus GmbH

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts berät MSC seine Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst neben der laufenden Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch die Beratung bei Betriebsänderungen (Restrukturierungsmaßnahmen, Betriebsübergangs-und Transaktionsfragen) und alle Themen zum Tarifrecht. In Fragen des Arbeitsrechtes in der Insolvenz von Unternehmen umfasst die Rechtsberatung auch Besonderheiten des Insolvenzrechtes.

Die anwaltliche Beratung umfasst daneben auch Fragen der Mitbestimmung und der Arbeitnehmerentsendung. Die rechtliche Beratung der MSC umfasst dabei auch die Prozessführung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratungen sind insbesondere:

Individualarbeitsrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Anstellungsverträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern
  • Beratung von Organmitgliedern (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer) zu Fragen der persönlichen Haftung
  • Erarbeitung von individuellen Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen,
  • Gestaltung von Fremdpersonaleinsatz, insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerbelassungsgesetz,
  • Beratung in Fragen der Scheinselbstständigkeit
  • Beratung in Fragen der Scheinselbstständigkeit
  • Gestaltung der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland
  • Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung in Kündigungsschutzverfahren

kollektives Arbeitsrecht

  • Begleitung bei der Verhandlung mit dem Betriebsrat im Zusammenhang mit sämtlichen Beteiligungsrechten des Betriebsrats sowie Vertretung in Einigungsstellen-gerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen
  • Beratung und Gestaltung bei Umstrukturierungen, Rationalisierungen und Privatisierungen und bei Betriebsübergängen
  • arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen
  • Vertretung vor Einigungsstellen und in gerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen und Prüfung der Rechtmäßigkeit
  • Gestaltung und Verhandlung von Verbands- und Haustarifverträgen sowie Überleitungs- und Sanierungstarifverträgen
  • Beratung bei Gestaltung von Veränderungen oder der Beendigung von Tarifbindungen, Vorbereitung und Gestaltung von Tarifwechseln
  • Beratung bei Arbeitskampfmaßnahmen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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