MSC Schwarzer Albus GmbH

Metall- und Elektroindustrie

Metall- und Elektroindustrie

Die deutsche Metall- und Elektroindustrie ist diversifiziert, hochgradig spezialisiert und global erfolgreich. Unternehmen und Konzerne jeder Größenordnung sind auf den internationalen Märkten tätig. Als Folge ergeben sich umfangreiche rechtliche und steuerrechtliche Herausforderungen, die sich über das gesamte Spektrum geltenden Rechts erstrecken. MSC bietet spezialisierte Beratung und langjährige Erfahrung in ausgewählten Rechtsgebieten und Bereichen der Industrie.

Gerade im grenzüberschreitenden Geschäfts- und Warenverkehr ergeben sich besondere Herausforderungen für Rechnungswesen und Steuerberatung. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, die national und international agieren.

Zu den Leistungen von MSC gehören in diesem Bereich insbesondere:

  • Beratung in allen arbeits- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, des Handels- und Vertragsrechts
  • die Gestaltung, Prüfung, Verhandlung, Bewertung und Durchsetzung von (Rahmen-) Lieferverträgen und Vertriebsvereinbarungen, Lizenz- und Produktionsverträgen, Kauf- und Leasingverträgen
  • umsatzsteuerliche Gestaltung der Verträge, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben sowie Dreiecksgeschäften
  • steuerliche und rechtliche Strukturierung von Sale-and-lease-back Geschäften
  • die Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäfts-/Liefer-/Einkaufsbedingungen
  • Erstellung, Verhandlung und Durchsetzung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen
  • Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen
  • Beratung in Fragen der Produktsicherheit und Produkthaftung
  • Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Beratung im Rahmen von Zulassungs-, Beihilfe- und Subventionsverfahren sowie Förderprogrammen
  • Prozessführung
  • gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen wie Verschmelzung und Spaltung
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
  • Vermeidung von Betriebsstätten nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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