Vereine und Stiftungen sind in Deutschland überwiegend gemeinnützig tätig. Das Spektrum reicht dabei vom Kleintierzüchterverein bis zur großen Unternehmensträgerstiftung. Während das Vereinsrecht überwiegend einheitlich geregelt ist, besteht für jedes Bundesland gesondert ein anwendbares Stiftungsrecht. Neben den stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80 ff. BGB, ist das Stiftungsrecht landesrechtlich kodifiziert. Jedes Bundesland hat sein eigenes Stiftungsgesetz. Welches Stiftungsrecht im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt vom Sitz der jeweiligen Stiftung ab. Vereine und Stiftungen sind zudem vielfach Träger von Einrichtungen, die am Wirtschaftsleben teilnehmen. Um im Wettbewerb bestehen zu können sind daher Strukturen erforderlich, die auch den Anforderungen eines modernen Unternehmens und den Grundsätzen guter Unternehmensführung genügen. MSC berät und begleitet seine Mandanten in allen vereins- und stiftungsrechtlichen Fragen.
Schwerpunkte der Beratung von MSC sind dabei: