MSC Schwarzer Albus GmbH

Infrastruktur

Infrastruktur

MSC berät und unterstützt Infrastrukturunternehmen in nahezu allen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und der Lieferung von Strom, Gas und Wärme. MSC berät und unterstützt dabei Stadtwerke, Zweckverbände und Kommunen bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Bereitstellung der Infrastruktur und dem Betrieb der Anlagen.

Mandanten von MSC sind Erzeuger, Lieferanten, Abnehmer und Betreiber, Industrieunternehmen, Energieversorgungsunternehmen, Grundstückseigentümer und Händler und Projektierer von großen Projekten insbesondere auch Stadtwerke und Kommunen.

Zu den Leistungen von MSC gehören im Bereich der Infrastruktur insbesondere:

  • Strukturierung, Vorbereitung und Begleitung von Ausschreibungen und Vergaben
  • Prüfen und Verhandeln aller maßgeblichen Projektverträge
  • Beratung bei der Einholung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (insbesondere nach BauGB, BImSchG)
  • Entwurf und Verhandlung städtebaulicher Verträge
  • Gestaltung der Nutzungsverträge und dinglichen Sicherheiten für Standort/Kabeltrasse/Zuwegung
  • Beratung bei Kauf und Verkauf von Wind-, Photovoltaikparks und sonstigen regenerativen Energieerzeugungsanlagen (Asset- und Share-Deals), Due Diligence (Legal and Tax)
  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung wie Verschmelzungen und Spaltungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen der Betreibergesellschaften von Wind- sowie Photovoltaikanlagen und sonstigen regenerativen Energieerzeugungsanlagen gegenüber Herstellern, Generalunternehmern und Versicherungen
  • Gestaltung und Durchsetzung von Energielieferverträgen
  • Berücksichtigung der kommunalrechtlichen, haushaltsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben, inklusive der Vorbereitung von Gremienbeschlüssen
  • Steuerneutrale Kapitalaufbringung und Armortisation des eingesetzten Kapitals (Cash in und Cash out)
  • Kamerale Buchführung und Buchführung nach der ThürGemHVO
  • Herstellung und Aufrechterhaltung eines steuerlichen Querverbundes zwischen Gewinn- und Verlustsparten im kommunalen Umfeld inklusive Organschaft
  • Prüfung von Jahresabschlüssen kommunaler und staatlicher Eigenbetriebe und
    Eigengesellschaften jeder Rechtsform
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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