MSC Schwarzer Albus GmbH

Groß- und Einzelhandel

Groß- und Einzelhandel

MSC berät Unternehmen im Bereich des Groß- und Einzelhandels. Im Handel gelten besondere kaufmännische bzw. spezialgesetzliche Vorschriften die auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Handelsverkehrs abgestimmt sind und den Gepflogenheiten von Kaufleuten Rechnung tragen. Für im Ausland tätige oder internationale Unternehmen sind dabei insbesondere auch grenzübergreifend geltende Regelungen im Handelsrecht zu beachten.

Zu den Leistungen von MSC gehören dabei insbesondere:

  • Beratung im Recht der Handelsfirma und des Handelskaufs, Unterstützung im Umgang mit dem Handelsregister
  • Beratung und Betreuung im Bereich des Kommissionsgeschäfts, Frachtgeschäfts,
    Speditionsgeschäft und Lagergeschäfts, Gestaltung und Durchsetzung einschlägiger Verträge
  • Berücksichtigung von umsatzsteuerlichen Besonderheiten insbesondere Steuerermäßigung, Vorsteuerstrategie und Liquiditätsmanagement aus den laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Berücksichtigung von gewerbesteuerlichen Besonderheiten, insbesondere Hinzurechnungen von Mieten, Pachten und Finanzierungsaufwendungen
  • Erstellung von Handelsvertreterverträgen und Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungs- bzw. Provisionsansprüchen, Gebietsschutz- und Handelsvertreterausgleichsanprüchen
  • Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung von Kaufverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einkaufs- und Verkaufsbedingungen), Planungs- und Entwicklungsverträgen
  • Unterstützung bei der Bewertung des Umlaufvermögens und der Durchführung von Inventuren
  • Beratung bei der Einführung insolvenzfester Sicherungsinstrumente und Haftungsbeschränkungen
  • Umsetzung der neuen steuerlichen Anforderungen der Kassensysteme nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
  • Einrichtung und Abwicklung von Internethandel, insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen zur Buchführung (paypal, amazon, ebay, webshops) und Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr
  • Erstellung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
  • Beratung in Wettbewerbsfragen, Durchsetzung bzw. Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen
  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen wie Verschmelzungen und Spaltungen
  • Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung persönlicher Interessen und des erbschaftsteuerlichen Rahmen
  • Vermeidung von Betriebsstätten nach den Doppelbesteuerungsabkommen
  • Laufende Steuerberatung, insbesondere Buchführung, Jahresabschlusserstellung, Erstelllung von Steuererklärungen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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