Die Planung, Errichtung und der Betrieb von Bauvorhaben und technischen Anlagen stellt alle daran Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Die Anforderungen beschränken sich dabei nicht nur auf technische Gesichtspunkte. Auch in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht ist in vielen Bereichen spezielles bau- bzw. immobilienrechtliches Know-how erforderlich. Gerade bei großen Bauvorhaben sind die wirtschaftlichen Risiken während der Planung, der Errichtung und des späteren Betriebs immens. MSC berät Unternehmen im Bereich Bau und Anlagenbau in alle rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und des Betriebs von Bauwerken oder technischen Anlagen.