MSC Schwarzer Albus GmbH

Bau und Anlagenbau

Bau und Anlagenbau

Die Planung, Errichtung und der Betrieb von Bauvorhaben und technischen Anlagen stellt alle daran Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Die Anforderungen beschränken sich dabei nicht nur auf technische Gesichtspunkte. Auch in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht ist in vielen Bereichen spezielles bau- bzw. immobilienrechtliches Know-how erforderlich. Gerade bei großen Bauvorhaben sind die wirtschaftlichen Risiken während der Planung, der Errichtung und des späteren Betriebs immens. MSC berät Unternehmen im Bereich Bau und Anlagenbau in alle rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und des Betriebs von Bauwerken oder technischen Anlagen.

MSC berät und vertritt seit vielen Jahren die Interessen von Hoch- und Tiefbauunternehmen, Immobilienunternehmen, kommunalen und privaten Wohnungsgesellschaften, Architekten, Planern und Projektsteuerern und Ingenieuren, Anlagen- und Maschinebauern.

Zu den Leistungen von MSC gehören im Bereich des Bau und Anlagenbaus insbesondere:

  • die Beratung und Betreuung in Genehmigungsverfahren und Vergabeverfahren
  • Erstellung und Durchsetzung von immobilienrechtlichen Verträgen (Grundstückskaufvertrag, Sicherungsvertrag, Nutzungsverträge) mit Privaten und der öffentlichen Hand
  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen wie Verschmelzungen und Spaltungen
  • Abgrenzung von gewerbesteuerlich ungünstigen Tätigkeiten zur Vermögensverwaltung
  • Verhandlung und Begleitung bei der Planung, Errichtung, Abnahme und Durchsetzung oder Abwehr von Mängelhaftungsansprüchen oder Vergütungsansprüchen bzw. Ansprüchen aus Sicherheiten
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Architekten, Fachingenieuren, Generalunternehmen und Projektsteuerern, Bauherren
  • Nachtragsprüfung, Beratung beim Umgang mit Bedenken und Behinderungen
  • Planung und Umsetzung einer Vorsteuerstrategie inklusive Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG
  • Baubegleitende Rechtsberatung, Prozessvertretung und Beweissicherungsverfahren
  • Projektbegleitendes Controlling durch individuelle buchungsnahe Kostenrechnung
  • Grunderwerbsteuerneutrale Strukturierung von Immobilienveräußerungen
Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

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