EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA(Single Euro Payments Area)-Verordnung“)
Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen (BMWi).
Dazu bedarf es einer Gläubiger-Identifikationsnummer, die bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden muss und von dieser vergeben wird.
Durch die Einführung soll ein einheitliches Zahlungsverfahren im In- und Ausland hergestellt werden. Für Unternehmen und Vereine gibt es dazu keine Ausnahmeregelungen. Lediglich für Verbraucher gibt es bis Februar 2016 gewisse Übergangsregelungen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesbank.de/147936.