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BFH, Urteil 15.5.2013 IX R 36/12, veröffentlicht am 14.08.2013

BFH, Urteil 15.5.2013 IX R 36/12, veröffentlicht am 14.08.2013

Einkommensteuer: Nachträgliche Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand

In dem Urteil vom 15. Mai 2013 (IX R 36/12) stellt der BFH klar, dass nachträgliche Herstellungskosten auch dann gegeben sind, wenn nach der Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche vergrößert wird (hier: Satteldach statt Flachdach). Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderlichen finanziellen Aufwand für eine Fertigstellung zu Wohnzwecken komme es jedoch nicht an.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ging es darum, ob die Aufwendungen für den Umbau eines Flachdaches zu einem Satteldach als Herstellungskosten oder als Erhaltungsaufwand zu qualifizieren sind.

Mit dem Urteil stellt der BFH klar, dass es lediglich auf die objektive Vergrößerung der Nutzfläche ankommt, unabhängig von der tatsächlichen Verwendung.

Die MSC Schwarzer Albus GmbH steht Ihnen als Ihre Erfurter Steuerberatungsgesellschaft für Fragen gerne zur Verfügung.

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