Urteil vom 14. November 2013, Az. III R 34/12
In dem Urteil vom 14. November 2013, Az. III R 34/12 war streitig, ob die Klägerin im Streitjahr 2008 ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 –Empfehlung– (Amtsblatt der Europäischen Union 2003 Nr. L 124, 36) war, wobei ein Tochterunternehmen einer Bank an ihr teilweise beteiligt war.
Leitsätze:
1. Beteiligt sich die öffentliche Hand mit mehr als 25 % an einem Unternehmen, das nach seinen eigenen Daten ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition wäre, dann führt dies grundsätzlich zum Verlust des KMU-Status und dem damit verbundenen Anspruch auf erhöhte Investitionszulage.
2. Bei bestimmten Beteiligungsformen der öffentlichen Hand bleibt der KMU-Status ausnahmsweise erhalten, wenn die Beteiligungshöhe 50 % nicht übersteigt.