Eine Kapitalertragsteueranmeldung ist zu erstellen, wenn sich Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft die durch die Gesellschaft erzielten Gewinne ausschütten lassen möchten. Die Kapitalertragsteueranmeldung ist keine regelmäßige, jährliche Steuererklärung, sondern wird aufgrund einer Gewinnausschüttung notwendig. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters wird daher meistens als nicht notwendig erachtet bzw. auch einfach in manchen Momenten nicht bedacht.