MSC berät seine Mandanten im Bereich des Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumrechts im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Erwerb, dem Verkauf, der Finanzierung sowie der Nutzung von Immobilien. Dies umfasst neben den Bereichen des Bau- und Bauplanungsrecht sowie Architektenrechts bei der Errichtung einer Immobilie, auch den Bereich der Immobilienfinanzierung bzw. Immobilientransaktion und den Bereich der Nutzung der Immobilie durch gewerbliche oder private Vermietung bzw. den Verkauf und die Bildung von Wohnungseigentum.