Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am . Bis dahin müssen Grundstückseigentümer ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Ein weitere allgemeine Fristverlängerung ist trotz zahlreicher noch nicht eingegangener Erklärungen aktuell nicht zu erwarten.
Individuelle Fristverlängerungen werden voraussichtlich ebenfalls nicht gewährt.
Nach Ablauf der Frist ergeht voraussichtlich zunächst eine Erinnerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Diese Erinnerung ist allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen.
Die Bundessteuerberaterkammer hat für beratene Fälle eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.05.2023 vom Bundesfinanzministerium gefordert. Bisher hat sich die Finanzverwaltung zu diesem Ansinnen allerdings nicht geäußert.
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