Nach dem Referentenentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ soll der Zinssatz für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen rückwirkend ab 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) abgesenkt werden. Im Detail ist folgende Regelung geplant:
Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
(Quelle: BMF vom 22.02.2022)
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am . Bis dahin müssen Grundstückseigentümer ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Ein weitere allgemeine Fristverlängerung ist trotz zahlreicher noch nicht eingegangener Erklärungen aktuell nicht zu erwarten.