Am 16.02.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eine vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit weiteren gezielten steuerlichen Erleichterungen sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Bürger und Unternehmen weiter abgemildert werden.
Folgende wesentliche steuerliche Maßnahmen sind vorgesehen:
Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Haben Sie Fragen zu steuerlichen Erleichterungen im Rahmen der Corona-Pandemie oder öffentlichen Förderungen und Hilfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie (bspw. Überbrückungshilfe), dann sprechen Sie uns an. Unser Team aus erfahrenden Beratern hilft Ihnen gerne weiter.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 16. Februar 2022)
Nach dem Referentenentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ soll der Zinssatz für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen rückwirkend ab 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) abgesenkt werden. Im Detail ist folgende Regelung geplant: mehr…
Für unseren Standort in Erfurt suchen wir ab August 2022 zwei Auszubildende zum/zur Steuerfachangestellten.