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Entwurf eines vierten Corona-Steuerhilfegesetzes

Entwurf eines vierten Corona-Steuerhilfegesetzes

Am 16.02.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eine vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit weiteren gezielten steuerlichen Erleichterungen sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Bürger und Unternehmen weiter abgemildert werden.

Folgende wesentliche steuerliche Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld soll bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
  • Die Regelung zur Home-Office Pauschale soll bis 31. Dezember 2022 verlängert werden.
  • Die wieder eingeführte Möglichkeit der degressive Abschreibung für für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Wirtschaftsjahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt worden sind, soll auf Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt worden sind ausgeweitet werden.
  • Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge Nach § 7g EStG und Reinvestitionen nach § 6b EStG sollen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
  • Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert; für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben; der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.
  • Ein vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen (insb. Krankenhäuser) tätige Arbeitnehmer gezahlter Corona-Bonus für Pflegekräfte wird bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt und auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SBG II nicht angerechnet
  • die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate (im Regelfall also bis zum 31. August 2022) verlängert; hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.

Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Haben Sie Fragen zu steuerlichen Erleichterungen im Rahmen der Corona-Pandemie oder öffentlichen Förderungen und Hilfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie (bspw. Überbrückungshilfe), dann sprechen Sie uns an. Unser Team aus erfahrenden Beratern hilft Ihnen gerne weiter.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 16. Februar 2022)

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