Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen durch Steuerermäßigungen profitieren. Die steuerliche Förderung umfasst dabei die Lohnkosten für die ausgeführten Arbeiten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Mandanten Merkblatt informieren wir Sie über die haushaltsnahen Dienstleistungen:
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am . Bis dahin müssen Grundstückseigentümer ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Ein weitere allgemeine Fristverlängerung ist trotz zahlreicher noch nicht eingegangener Erklärungen aktuell nicht zu erwarten.