Neues BFH Urteil vom 15.5.2013 – VIII R 18/10 zum Verfahrensrecht.
Leitsätze (BFH Urteil v.15.5.2013 – VIII R 18/10):
1. Hat das Finanzamt im Einspruchsverfahren eine Frist bestimmt, bis zu der der Steuerpflichtigen bei Vermeidung einer angedrohten Verböserung seinen Einspruch zurücknehmen können soll, kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegen, wenn es vor Ablauf dieser Frist die (verbösernde) Einspruchsentscheidung erlässt. Der Verstoß stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der abweichend vom Grundsatz des § 127 AO zur Aufhebung der verbösernden Einspruchsentscheidung führt.
2. Der Verstoß stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der abweichend vom Grundsatz des § 127 AO zur Aufhebung der verbösernden Einspruchsentscheidung führt.
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