Abgrenzung des Grundvermögens von der Betriebsvorrichtung (FinMin)
Gleich lautende Erlasse v. 5.6.2013 – S 3130, BStBl 2013 I S. 734
Die Abgrenzungsproblematik, ob es sich bei einem Wirtschaftsgut um Grundvermögen oder um eine Betriebsvorrichtung handelt, hat für viele steuerrechtliche Gebiete Bedeutung; so z.B. bei der Einkommensteuer, der Grunderwerbsteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Investitionszulage.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zu der Abgrenzungsfrage einen neuen Abgrenzungserlass herausgebracht (Gleich lautende Erlasse v. 5.6.2013 – S 3130, BStBl 2013 I S. 734).
Er tritt an die Stelle der gleich lautenden Erlasse vom 15. März 2006 (BStBl 2006 I S. 314) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Als Ihre Erfurter Steuerberater stehen wir Ihnen bezüglich der Abgrenzungsfragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.