BMF-Schreiben vom 16. 9. 2013 – IV D 3 – S 7141/13/10001
Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Bis dahin können die Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen noch nach der alten (bis zum 31. Dezember 2011 geltenden) Rechtslage geführt werden. Somit ist das neue Recht erstmals zwingend auf Umsätze anzuwenden, die ab dem 01. Januar 2014 ausgeführt werden.
(Einzelheiten zur Gelangensbestätigung können Sie unseren News vom Mai 2013 entnehmen)