BMF-Schreiben vom 7. November 2013 – IV C 4 – S 2223/07/0018
Das BMF hat mit Schreiben vom 7. November 2013 neue Muster für Zuwendungsbestätigungen herausgegeben.
Ausfüllbare Formulare, je nachdem ob es sich um Geld- oder Sachzuwendungen handelt, finden Sie unter www.formulare-bfinv.de.
Das BMF-Schreiben vom 30. August 2012 -IV C 4- S 2223/07/0018 :005, 2012/0306063 (und damit der Vordruck der bisherigen Zuwendungsbestätigungen) wird mit dem neuen BMF Schreiben aufgehoben.
Achten Sie somit bei der Ausstellung oder auch bei einem Erhalt von Zuwendungsbestätigungen, ob diese dem neuen Muster entsprechen. Es kann Ihnen sonst passieren, dass das Finanzamt die Geltendmachung der Spende steuerlich nicht anerkennt.
Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen als Ihre Erfurter Steuerberater gerne zur Seite.