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Geänderte Übergangsfrist für SEPA

Geänderte Übergangsfrist für SEPA

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 9. Januar 2014; Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23. Januar 2014 

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europarlaments haben die Übergangsfrist für das neue Zahlungssystem SEPA um sechs Monate verlängert. Durch den zusätzlichen Übergangszeitraum sind Geldtransfers von Unternehmen und Vereinen im bisherigen Format bis zum 1. August 2014 weiterhin möglich. Ob Kundeneinreichungen im Altverfahren angenommen werden, entscheidet allerdings die Bank. Ursprünglich sollte Sepa zum 1. Februar 2014 starten. Wegen der schleppenden Umstellung hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, eine Übergangsfrist zu gewähren.

Hinweis: Der deutsche SEPA-Rat empfiehlt Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen, die SEPA-Umstellung zeitnah abzuschließen. Auch die EU-Kommission hat klargestellt, dass eine weitere Fristverlängerung nicht infrage kommt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich hierdurch nichts. Wer für eine Überweisung die IBAN nicht zur Hand hat, kann bis zum 1. Februar 2016 noch Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die Bank „übersetzt“ die Angaben dann in das neue System.

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