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Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige

Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt.

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt.

Danach soll der Berichtigungszeitraum eines Steuerhinterziehers für alle Fälle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgeweitet werden. In Fällen einfacher Steuerhinterziehung waren es bisher nur fünf Jahre. Die Strafverfolgungsverjährung soll auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Der Strafzuschlag (Aufschlag auf die Steuerschuld) soll ab einem Hinterziehungsvolumen von 50.000 € von bislang fünf auf zehn Prozent erhöht werden. Außerdem sieht die Einigung vor, dass die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr künftig eine „zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung“ für die Selbstanzeige sein soll. Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt. Eine Abschaffung der Selbstanzeige steht somit zurzeit nicht zur Debatte.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen der MSC Schwarzer Albus GmbH in Erfurt gerne zur Verfügung.

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