MSC Schwarzer Albus GmbH

Nebenräume eines Arbeitszimmers

Nebenräume eines Arbeitszimmers

Ein Steuerpflichtiger, der ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten für die Nebenräume, wie z.B. Bad, Flur oder Küche, nicht anteilig absetzen.

(BFH Urteil vom 17. Februar 2016 – X R 26/13 sowie X R 32/11)

Hintergrund:
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht absetzbar. Ausnahmesweise ist aber ein steuerlicher Abzug möglich, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit keine anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt.

Sachverhalt:
Eine Beraterin führte ihr Unternehmen von ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus. Sie machte die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers sowie die hälftigen Kosten für Bad, Flur und Küche als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt erkannte nur die Kosten für das ARbeitszimmer selbst an, nicht aber die hälftigen Kosten für Bad, Flur und Küche.

Entscheidung:
Der Bundesfinanzhof wies die Klage ab:

– Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht absetzbar. Damit die Kosten ausnahmsweise abgesetzt werden können, muss das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.

– Eine solche nahezu oder gar vollständige berufliche Nutzung kann aber nur beim häuslichen Arbeitszimmer selbst vorliegen, nicht jedoch bei den Nebenräumen wie Bad, Flur oder Küche im eigenen Haus bzw. in der eigenen Wohnung. Diese werden in nicht unerheblichem Maße auch privat genutzt. Die auf diese Nebenräume entfallenden Kosten sind daher nicht absetzbar, und zwar auch nicht anteilig. Die Kosten für das Arbeitszimmer selbst sind hingegen absetzbar und wurden vom Finanzamt auch anerkannt.

Aktuelles
Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (OFD Frankfurt)

Die OFD Frankfurt hat sich zur steuerlichen Behandlung der Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG geäußert (

mehr…

MSC Erfurt
MSC Schwarzer Albus GmbH
Semmelweisstraße 12
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 60025-0
Telefax: 0361 / 60025-55
post@msc-partner.de
MSC Erfurt 2
MSC Albus Metzner Partnerschaft mbB
Semmelweisstraße 12
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 60025-0
Telefax: 0361 / 60025-55
post@msc-partner.de
MSC Leipzig
MSC danat GmbH
Renoirstraße 33
04157 Leipzig
Telefon: 0341 / 3988873-0
Telefax: 0341 / 3988873-9
post@msc-partner.de
Nach oben