Bereits zum dritten Mal findet in der Zeit vom 1. September 2016 bis zum 31. Oktober 2016 die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) statt.
In diesem Zusammenhang müssen die ausschüttenden Kapitalgesellschaften beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31. August des Jahres kirchensteuerpflichtig sind. Die Daten sind dann Grundlage für den Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer im Folgejahr.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als Kapitalgesellschaft verpflichtet sind, Ihren Anteilseigner / Anteilseignern zu informieren, dass es auch die Möglichkeit gibt, einen Sperrvermerk gegenüber dem BZSt zu erteilen.
Bei eventuellen Fragen stehen wir Ihnen als Ihre Erfurter Steuerberater gerne zur Seite.