Die von der Bundesregierung Ende Oktober beschlossene Mindestlohnanpassungsverordnung wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem 1.1.2017 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.
Hinweis: Bis zum 31.12.2017 sind noch Ausnahmen zulässig. So sind abweichende Stundenlöhne in Branchen möglich, bei denen ein eintsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ab dem 1.1.2018 gilt dann der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.